Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Strauß GmbH
Industriestraße 12
28199 Bremen
Stand: 23.03.2020
§ 1 Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle laufenden und künftigen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Wir erkennen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen nicht an, es sei denn, wir haben der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Geschäftsanbahnungen als auch für Geschäfte zwischen uns und Kunden die Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches sind.
§ 2 Geschäftsanbahnung und Vertragsschluss
Die von uns als Angebot beschriebenen Dokumente stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern geben lediglich Gelegenheit dazu, dass der Kunde ein entsprechendes Angebot an uns richtet. Deshalb stellen die von uns in einem derartig als Angebot beschriebenen Dokument angegebenen Inhalte für uns kein rechtlich bindendes Angebot dar. Bestätigt der Kunde das ihm zugesandte Dokument, so stellt dies ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eine Kaufvertrages oder Werkvertrages dar (Bestellung). Wird von uns die Bestellung des Kunden nicht ausdrücklich auf andere Weise (Auftragsbestätigung) angenommen, so kommt der Vertrag durch Lieferung der Ware zustande.
Die von uns in einem als Angebot beschriebenen Dokumente und angegeben Lieferfristen verstehen sich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und sind insoweit für uns freibleibend.
Bis zum Abschluss des Vertrages behalten wir uns kurzfristige Änderungen in Bezug auf Liefertermine vor.
Haben wir zum Zwecke der Vertragsabwicklung Pläne, Skizzen, Übersichten, Kalkulationen oder ähnliche Dokumente für den Kunden erstellt, so behalten wir uns das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an diesen Werken vor. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.
§ 3 Lieferung
Haben wir eine Lieferung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Zeit zugesagt, so setzt der Beginn dieser Frist die Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
Wir haften für Schäden aufgrund des Lieferverzuges, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung, insbesondere im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist nicht – in diesem Falle haften wir für den zu erwartenden und typischerweise eintretenden Schaden.
Der Kunde ist zur Annahme bzw. Abnahme der von ihm bestellten Ware oder Leistung verpflichtet. Erfolgt dies zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder nach Eintritt des Lieferverzuges durch uns aufgrund eines tatsächlichen Angebotes nicht, gerät der Kunde in Annahmeverzug und haftet ab diesem Zeitpunkt auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Annahmeverzug begründet ist. Ab diesem Zeitpunkt geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Ab Annahmeverzug träge der Kunde ebenfalls Mehrkosten, die durch den Annahmeverzug entstehen, z.B. Lagerkosten.
Der Kunde hat unseren Speditueren / Lieferanten und Monteuren zu den vereinbarten Lieferzeiten ein ungehindertes Arbeiten zu gewährleisten. Andernfalls trägt der Kunde die Mehrkosten/Aufwendungen für dadurch entstehende Wartezeiten, Überstunden, zusätzliche Anfahrten, Mehrleistungen etc.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Geschäft vor. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzuverlangen und wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
Eines Rücktrittes vom Vertrag bedarf es dazu nicht.
Ist der Kunde kein Verbraucher, so behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus sämtlichen mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindungen vor.
Der Kunde der kein Verbraucher ist, ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Beim Kauf hochwertiger Güter ist der Kunde verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden zu versichern.
Der Kunde der kein Verbraucher ist, ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Bruttorechnungsbetrages ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der Wert die zusichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 5 Mängel und Haftung
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HBG, so hat er die von uns gelieferte Ware unverzüglich gewissenhaft auf etwaige Schäden und Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel oder Schäden hat er unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um Schäden/ Mängel handelt, die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren. Zeigt sich später ein Mangel, muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach Feststellung getätigt werden. Andernfalls gilt sie als genehmigt.
Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mangelgewährleistungsrechte zu. Die Ware ist nicht alleinig deshalb Mangelhaft, weil Abweichungen im Bezug auf Farbe oder Furnier von dem im Muster, dem Katalog oder dem Austellungsstück vorhanden sind, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen oder handelsüblich sind. Wir weisen darauf hin, dass sich optische Veränderungen an der Oberfläche auch durch vom Kunden zu vertretende Umstände ergeben können, wie Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlungen etc.
Modellverbesserungen oder sonstige werksseitige Veränderungen an der Ware kündigen wir nicht an. Derartiges stellt kein Mangel dar, sofern keine nicht unerhebliche Abweichung der vertragliche Beschaffenheit, insbesondere in deren Maßen, vorliegt.
Liegt ein Mangel vor, so sind wir verpflichtet und berechtigt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu leisten. Dem Kunden steht keine Auswahl der Art der Mangelbeseitigung zu.
Bevor der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern kann, muss von uns ein zweites Mal die Mangelbeseitigung fehlgeschlagen oder von uns abgelehnt worden sein.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB verjähren die Ansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels nach 6 Monaten nachdem ihm die Ware geliefert wurde oder er sich im Verzug der Annahme befand.
§ 6 Verzug, Zahlungen
Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzmäßiger Höhe. Die Geltendmachung eines höheren Schadens (insbesondere Rechtsverfolgungskosten) im Falle des Verzuges ist dabei für uns nicht ausgeschlossen.
Eingehende Zahlungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
Der Kunde kann mit Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn diese wurden von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt; insoweit ist auch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ausgeschlossen.
§ 7 Haftungsauschluss
Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, so wie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir für die Ware oder Teile davon eine Beschaffenheit oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem fehlen der garantierenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheit oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Das gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Für solche haften wir jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden oder vorher absehbar sind.
Eine weitergehende Haftung unsererseits als in den obigen Fällen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung unsererseits ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist stets unser Geschäftssitz der Erfüllungsort; Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bremen. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.